Brandenburg plant Wertgrenzenerhöhung für Direktaufträge auf 100.000 Euro

Die Landesregierung hat am 18.03.2025 ihre 20-seitige 100-Tage-Bilanz vorgestellt: “Bewährtes sichern. Neues schaffen. Die ersten 100 Tage der 8. Legislaturperiode – 18. März 2025”

Auf Seite 5 heißt es:
„Um die mittelständische Wirtschaft und vor allem das Handwerk zu stärken, wird die Vergabe von Aufträgen der öffentlichen Hand deutlich vereinfacht und entbürokratisiert. Bau-, Liefer- und Dienstleistungen sollen zukünftig bis zu einem geschätzten Auftragswert von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) direkt beauftragt werden können. Dies ist ein Schritt zur Bekämpfung des Investitionsstaus zur Entlastung der Verwaltungen der Kommunen.“

Angaben zum Zeitplan der Umsetzung sind weder der Unterlage noch Äußerungen von Ministerpräsident Dietmar Woidke zu entnehmen. Wir werden dazu weiter berichten.

Die Pressemitteilung der Landesregierung vom 18.03.2025 finden Sie hier.

Unsere anstehenden Seminare

Wir freuen uns sehr, Ihnen demnächst folgende Seminare anbieten zu können. Weitere Informationen erhalten Sie durch eine Klick auf den jeweiligen Termin im Kalender oben rechts auf dieser Seite.

 

09.04.2025 – Rechtssichere Vergabe von Bauleistungen

Ihr Referent: Rechtsanwalt Dr. Thomas Mestwerdt

Herr Dr. Thomas Mestwerdt ist Fachanwalt für Vergaberecht und Gründungspartner der Kanzlei MD Rechtsanwälte in Potsdam. Sein Schwerpunkt liegt im Vergaberecht und öffentlichen Wirtschaftsrecht. Sein Tätigkeitsbereich umfasst die vergaberechtliche Beratung und Begleitung von Auftraggebern bei Vergabeverfahren sowie deren Vertretung in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und Oberlandesgerichten. Herr Dr. Mestwerdt hält Vorträge zu allen aktuellen Themen im Vergabe- und im Zuwendungsrecht. Er veröffentlicht regelmäßig zu vergaberechtlichen Themen und ist u.a. Autor bzw. Mitautor des Praxiskommentars zur VOB/A, des Beck’schen Formularhandbuchs und des Münchener Kommentars.

Das Seminar gibt einen Überblick über Bauvergaben und widmet sich insebsondere den Themen Vorbereitung der Vergabe, Angebotsprüfung und Wertung sowie Beendigung des Vergabeverfahrens. Auch praxisrelevante Tipps kommen nicht zu kurz.


Datum:               09.04.2025
Uhrzeit:              10:00 bis ca. 16:00 Uhr
Ort:                      HWK Cottbus, Altmarkt 17, 03046 Cottbus


Für weitere Informationen und zur Buchung klicken Sie bitte auf den Termin im Kalender oben rechts auf dieser Seite. Wir freuen uns auf Sie!



12.06.2025: Eignungsprüfung meistern: Essentials und aktuelle Rechtsprechung

Ihre Referentin: Prof. Dr. Susanne Mertens

Prof. Dr. Mertens ist Fachanwältin für Vergaberecht, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Fachanwältin für Informationstechnologierecht und Inhaberin einer Honorarprofessur für Bauvertrags- und Vergaberecht an der Bergischen Universität Wuppertal. Sie ist seit über 20 Jahren Rechtsanwältin und Spezialistin für den Public Sector. Ihre Beratungspraxis ist auf die Begleitung und juristische Steuerung komplexer Projekte der öffentlichen Hand und ihrer Unternehmen fokussiert.

In der komplexen Welt der öffentlichen Auftragsvergabe ist die Eignungsprüfung ein entscheidender Meilenstein. Dieses Seminar vermittelt Ihnen das nötige Rüstzeug, um diese Herausforderung zu meistern und Ihre Vergaben künftig noch effizienter und zielgerichteter zu gestalten. Die Veranstaltung richtet sich an alle, die in Vergabestellen tätig sind und ihre Fähigkeiten in der Eignungsprüfung auf das nächste Level heben möchten.


Datum:               12.06.2025
Uhrzeit:              10:00 bis ca. 16:00 Uhr
Seminarort:       IHK Cottbus, Goethestr. 1, 03046 Cottbus


Für weitere Informationen und zur Buchung klicken Sie bitte auf den Termin im Kalender oben rechts auf dieser Seite. Wir freuen uns auf Sie!



 

16. Vergaberechtstag Brandenburg am 22.05.2025


Anmeldungen sind ab sofort möglich


Unser 16. Vergaberechtstag Brandenburg wird am

22.05.2025 von 09:00 Uhr bis 17:15 Uhr (Einlass ab 8:00 Uhr)

in den Räumlichkeiten der IHK Potsdam, Breite Str. 2 a-c, 14467 Potsdam, stattfinden.


Auch 2025 werden wir eine parlamentarische Bestuhlung (mit Tischen) anbieten. Dadurch ist die Teilnehmerzahl auf 120 Personen begrenzt.


Wir freuen uns sehr, dass wir wieder renommierte Experten gewinnen konnten, die über aktuelle und praxisnahe Themen rund um das Vergaberecht referieren und mit Ihnen diskutieren werden. Folgende Themen stehen fest:


Die Markterkundung – Bewährte Praxis und häufige Fehlerquellen
Herr Rechtsanwalt Norbert Dippel, Fachanwalt für Vergaberecht in Bonn und Syndikusrechtsanwalt der cosinex GmbH


Keine Angst vor Nachhaltigkeit!
Herr Rechtsanwalt Alik Dörn LL.M. (Nottingham), Fachanwalt für Vergaberecht, Partner bei Friedrich Graf von Westphalen in Frankfurt/Main


Vortrag zur Angebotswertung (Titel steht noch nicht fest)
Herr Rechtsanwalt Dr. Wolfram Krohn, MPA (Harvard) Partner im Berliner Büro von Dentons


3-2-1 Zuschlag: Direkt oder darf´s ein bisschen Wettbewerb sein?
Frau Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Mertens, LL.M. – u.a. Fachanwältin für Vergaberecht in Potsdam und Honorarprofessorin für Bau- und Vergaberecht an der Bergischen Universität Wuppertal


Formulare bei der Vergabe von Bauleistungen: Augen auf bei der Auswahl!
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Mestwerdt, Fachanwalt für Vergaberecht und Gründungspartner der Kanzlei MD Rechtsanwälte in Potsdam


Die Leistungsbeschreibung – das zentrale Steuerungsinstrument des Auftraggebers
Herr Jörg Wiedemann – Richter am Oberlandesgericht Naumburg und Mitglied im Vergabesenat


Sobald alle Themen mit den Referenten final abgestimmt sind und die Tagesordnung feststeht, werden wir Sie gerne an dieser Stelle darüber informieren.


Zur Anmeldung gelangen Sie über den Kalender oben rechts oder diesen Link.


Wir würden uns sehr freuen, Sie in Potsdam begrüßen zu dürfen!

Ihr Team der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.

Verlängerung der Regelungen für Kommunen für Direktaufträge und Vergaben im Kontext mit Flüchtlingsunterkünften

Die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) wurde am 27.11.2024 zum 01.01.2025 geändert.

Die Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge finden sich nunmehr nicht mehr in § 30, sondern im neuen § 28 KomHKV.

Die befristeten Erleichterungen für kommunale Vergabestellen für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen (EUR 3.000,-) und Vergaben im Kontext mit Flüchtlingsunterkünften wurden bis zum 31.12.2025 verlängert. Die Wertgrenzen für Vergabeverfahren wurden beibehalten.

Den neuen § 28 KomHKV finden Sie hier.



Nachfolgend eine Übersicht der für alle Vergabestellen in Brandenburg geltenden Wertgrenzen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich:

Bauleistungen – VOB/A Liefer- / Dienstleistungen – UVgO  
Freihändige Vergabe Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe Beschränkte
Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Geltung für
EUR 100.000, –

Ziffer 3.1 VV zu
§ 55 LH

EUR 1.000.000, –

Ziffer 3.1 VV zu
§ 55 LHO

EUR 100.000, –

Ziffer 3.2 VV zu
§ 55 LHO

EUR 100.000, –

Ziffer 3.2 VV zu
§ 55 LHO

Landesvergabestellen & Fördermittelempfänger
EUR 100.000, –

§ 28 Abs. 2 S. 2 KomHKV

EUR 1.000.000, –

§ 28 Abs. 2 S. 2 KomHKV

EUR 100.000, –

§ 28 Abs. 3 S. 2 KomHKV

EUR 100.000, –

§ 28 Abs. 3 S. 2 KomHKV

Kommunale Vergabestellen


 

Vergabehandbuch für Unternehmen

Mit diesem Vergabehandbuch möchten wir Brandenburger Unternehmen einen Leitfaden an die Hand geben, der ihnen den Einstieg in das komplexe Vergaberecht erleichtert bzw. bestehende Kenntnisse an der ein oder anderen Stelle vertieft. Es enthält einen kompakten (30-seitigen) Überblick über das Vergaberecht mit Praxistipps und außerdem eine Auswahl an praxisrelevanten vergaberechtlichen Vorschriftentexten.


Für Mitgliedsunternehmen der Brandenburger Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern ist das Vergabehandbuch kostenlos. Sie können es versandkostenfrei bei uns bestellen.

Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an Herrn Marco Zimmermann (marco.zimmermann(at)abst-brandenburg.de) mit Angabe Ihrer Kontaktdaten.


Ihr Team der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.