16. Vergaberechtstag Brandenburg am 22.05.2025


Anmeldungen sind ab sofort möglich


Unser 16. Vergaberechtstag Brandenburg wird am

22.05.2025 von 09:00 Uhr bis 17:15 Uhr (Einlass ab 8:00 Uhr)

in den Räumlichkeiten der IHK Potsdam, Breite Str. 2 a-c, 14467 Potsdam, stattfinden.


Auch 2025 werden wir eine parlamentarische Bestuhlung (mit Tischen) anbieten. Dadurch ist die Teilnehmerzahl auf 120 Personen begrenzt.


Wir freuen uns sehr, dass wir wieder renommierte Experten gewinnen konnten, die über aktuelle und praxisnahe Themen rund um das Vergaberecht referieren und mit Ihnen diskutieren werden.

  1. Herr Rechtsanwalt Norbert Dippel, Fachanwalt für Vergaberecht in Bonn und Syndikusrechtsanwalt der cosinex GmbH
  2. Herr Rechtsanwalt Alik Dörn LL.M. (Nottingham), Fachanwalt für Vergaberecht, Partner bei Friedrich Graf von Westphalen in Frankfurt a-M.
  3. Frau Karin Jäger, stellvertretende Leiterin Stabsabteilung Recht, Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG)
  4. Frau Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Mertens, LL.M. – u.a. Fachanwältin für Vergaberecht in Potsdam und Honorarprofessorin für Bau- und Vergaberecht an der Bergischen Universität Wuppertal
  5. Herr Rechtsanwalt Stephan Rechten – Partner bei ADVANT Beiten in Berlin
  6. Herr Jörg Wiedemann – Richter am Oberlandesgericht Naumburg und Mitglied im Vergabesenat

Sobald die Themen mit den Referenten final abgestimmt sind, werden wir Sie gerne an dieser Stelle darüber informieren.


Zur Anmeldung gelangen Sie über den Kalender oben rechts oder diesen Link.


Wir würden uns sehr freuen, Sie in Potsdam begrüßen zu dürfen!

Ihr Team der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.

Verlängerung der Regelungen für Kommunen für Direktaufträge und Vergaben im Kontext mit Flüchtlingsunterkünften

Die Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) wurde am 27.11.2024 zum 01.01.2025 geändert.

Die Regelungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge finden sich nunmehr nicht mehr in § 30, sondern im neuen § 28 KomHKV.

Die befristeten Erleichterungen für kommunale Vergabestellen für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen (EUR 3.000,-) und Vergaben im Kontext mit Flüchtlingsunterkünften wurden bis zum 31.12.2025 verlängert. Die Wertgrenzen für Vergabeverfahren wurden beibehalten.

Den neuen § 28 KomHKV finden Sie hier.



Nachfolgend eine Übersicht der für alle Vergabestellen in Brandenburg geltenden Wertgrenzen für Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich:

Bauleistungen – VOB/A Liefer- / Dienstleistungen – UVgO  
Freihändige Vergabe Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb Verhandlungsvergabe Beschränkte
Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
Geltung für
EUR 100.000, –

Ziffer 3.1 VV zu
§ 55 LH

EUR 1.000.000, –

Ziffer 3.1 VV zu
§ 55 LHO

EUR 100.000, –

Ziffer 3.2 VV zu
§ 55 LHO

EUR 100.000, –

Ziffer 3.2 VV zu
§ 55 LHO

Landesvergabestellen & Fördermittelempfänger
EUR 100.000, –

§ 28 Abs. 2 S. 2 KomHKV

EUR 1.000.000, –

§ 28 Abs. 2 S. 2 KomHKV

EUR 100.000, –

§ 28 Abs. 3 S. 2 KomHKV

EUR 100.000, –

§ 28 Abs. 3 S. 2 KomHKV

Kommunale Vergabestellen


 

Vergabehandbuch für Unternehmen

Mit diesem Vergabehandbuch möchten wir Brandenburger Unternehmen einen Leitfaden an die Hand geben, der ihnen den Einstieg in das komplexe Vergaberecht erleichtert bzw. bestehende Kenntnisse an der ein oder anderen Stelle vertieft. Es enthält einen kompakten (30-seitigen) Überblick über das Vergaberecht mit Praxistipps und außerdem eine Auswahl an praxisrelevanten vergaberechtlichen Vorschriftentexten.


Für Mitgliedsunternehmen der Brandenburger Handwerkskammern sowie Industrie- und Handelskammern ist das Vergabehandbuch kostenlos. Sie können es versandkostenfrei bei uns bestellen.

Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an Herrn Marco Zimmermann (marco.zimmermann(at)abst-brandenburg.de) mit Angabe Ihrer Kontaktdaten.


Ihr Team der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.

 

 

 

1. Vergabekonferenz Cottbus für Unternehmen

Die 1. Vergabekonferenz Cottbus am 14.11.2024 im Cottbuser Gründungszentrum Startblock B2 war ein voller Erfolg.

Rund 200 Unternehmen folgten dem Aufruf der Initiatoren IHK Cottbus, HWK Cottbus, WFBB sowie der Cottbuser Wirtschaftsförderung EGC. Unter ihnen zahlreiche Planer, Vertreter der gesamten Palette an Gewerken und Dienstleistungsanbieter.

Die Stadtverwaltung Cottbus mit den Fachbereichen Bildung, Hochbau, Grün- und Verkehrsflächen sowie die städtischen Gesellschaften LWG, Cottbusverkehr, GWC und EGC informierten über im nächsten Jahr anstehende Vergabeverfahren. Weiterhin legten MUL-CT, Thiem Service GmbH sowie Deutsche Bahn und die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg in kurzen Vergabepitches ihre Pläne für 2025 offen. Es wurden über 70 potenzielle Vergaben mit einem Auftragsvolumen von über 180 Mio. Euro vorgestellt.

Auch die Auftragsberatungsstelle Brandenburg war vor Ort und stellte den Unternehmen ihre Dienstleistungen sowie das für Kammermitgliedsunternehmen kostenlose Vergabehandbuch für Unternehmen, einen vergaberechlichen Leitfaden für Bieter in Brandenburg, vor.

Der RBB berichtete am 14.11.2024 über die Veranstaltung: Vergabekonferenz Cottbus – Strukturwandel in der Lausitz | rbb

Weitere Informationen finden Sie hier.

Save the date: Die 2. Vergabekonferenz Cottbus soll am 13.11.2025 stattfinden.

IT-Beschaffung: Bundesinnenministerium und Bitkom einigen sich auf einheitlichen Rahmenvertrag

Pressemitteilung des BMI vom 24.09.2024:

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und der Digitalverband Bitkom haben sich auf einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von IT durch die öffentliche Verwaltung verständigt. Mit einer bereits im Juni erfolgten Zustimmung des IT-Planungsrats kann das Vertragswerk nun in Kraft treten. Das neue EVB-IT Rahmenvertragsmuster steht unter www.cio.bund.de kostenfrei zur Verfügung. „Die EVB-IT Rahmenvereinbarung ist ein deutschlandweit einheitliches Muster, das die Beschaffung von IT in der öffentlichen Verwaltung erheblich vereinfachen und beschleunigen wird. Zugleich werden davon insbesondere Startups sowie kleinere Unternehmen profitieren“, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Es gilt, das Tempo bei der Digitalisierung der Verwaltung zu erhöhen, und dazu wird der EVB-IT Rahmenvertrag einen Beitrag leisten.“

„EVB-IT digital“ leitet Abschied von Textformularen ein

Mit der Veröffentlichung der EVB-IT Rahmenvereinbarung werden darüber hinaus neue Wege bei der Digitalisierung der öffentlichen IT-Beschaffung beschritten. Erstmalig wird ein EVB-IT-Vertragsmuster ausschließlich in digitaler Form in der Anwendung „EVB-IT digital“ bereitgestellt. „EVB-IT digital“ ist das neue Legal-Tech-Vertragserstellungswerkzeug, das im Auftrag des BMI entwickelt wurde und den öffentlichen Beschaffern kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Es handelt sich dabei um eine Anwendung zur geführten Erstellung von Verträgen auf Basis intelligenter, interaktiver Vorlagen. Die Anwendung besteht hierzu aus zwei Komponenten. Einer sogenannten Modellierungskomponente für das Entwickeln solcher Vorlagen sowie einer darauf aufbauenden Vertragserstellungskomponente, mit der entsprechende Verträge ausgefertigt werden können. „Das Ausfüllen von Textformularen bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen findet damit ein Ende. Künftig können Ausschreibungsunterlagen schnell, flexibel und individualisiert erstellt werden. Wir kommen damit ein gutes Stück voran auf dem Weg hin zur medienbruchfreien Digitalisierung von öffentlichen Beschaffungsprozessen“, sagt Rohleder.

Einheitlicher Rahmenvertrag reduziert Prüfaufwand

Rahmenverträge spielen in der öffentlichen Beschaffung eine wichtige Rolle. Es handelt sich dabei um langfristige Vereinbarungen zwischen öffentlichen Auftraggebern und Lieferanten, in denen Bedingungen wie etwa Lieferkonditionen und Preismodalitäten geregelt werden. Rahmenverträge müssen transparent und wettbewerbsgerecht ausgeschrieben werden, um die Grundsätze der öffentlichen Auftragsvergabe zu erfüllen. Behörden aus Bund, Ländern und Kommunen haben hierfür in der Vergangenheit unterschiedlichste Rahmenvertragsmuster verwendet. Bei Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen möchten, führt dies immer wieder zu erheblichen Prüfaufwänden. Bislang haben deshalb insbesondere Startups und kleine Unternehmen häufig auf eine Angebotsabgabe verzichtet.

Die Rahmenbedingungen für den Einkauf von IT-Leistungen, die „Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen“ (EVB-IT), werden seit vielen Jahren durch die öffentliche Hand in Abstimmung mit der Wirtschaft fortentwickelt. In den Verhandlungen werden die IT-Anbieter durch den Bitkom vertreten. Die neue EVB-IT Rahmenvereinbarung ist modular ausgestaltet und ermöglicht es, verschiedene EVB-IT-Vertragstypen miteinander zu kombinieren. Der Mustervertrag enthält unter anderem Regelungsoptionen zur Haftungsbeschränkung, zu Preisanpassungen, zum Höchstvolumen und Berichtspflichten.

Die neuen Musterverträge sowie alle weiteren Muster aus der EVB-IT-Vertragsfamilie stehen unter www.cio.bund.de kostenfrei zum Download zur Verfügung. Die Anwendung „EVB-IT digital“ wurde als Open-Source-Software entwickelt und steht ebenfalls dort sowie im Open CoDE Repository der öffentlichen Hand bereit.