Neue Wertgrenzen für den Landesbereich ab 01.10.2020
Das Ministerium der Finanzen und für Europa (MdFE) erhöht mit einer Änderung der Verwaltungsvorschriften zu § 55 der Landeshaushaltsordnung zum 1. Oktober 2020 die Wertgrenzen für die Vergabe von Bauleistungen sowie Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte.
Es gelten folgende neuen Wertgrenzen
Beschränkte Ausschreibung | Freihändige Vergabe | |
Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A Abschnitt 1 (VV Nr. 3.1 zu § 55 LHO) | 1.000.000 Euro | 100.000 Euro |
Verhandlungsvergabe | ||
Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach UVgO (VV Nr. 3.2 zu § 55 LHO) | 100.000 Euro | 100.000 Euro |
Damit werden die Wertgrenzen für den Landesbereich (endlich!) an die geltenden Wertgrenzen im kommunalen Bereich angepasst.