Vergaberechtliche Erleichterungen wegen Corona
Viele Bundesländer haben vergaberechtliche Erleichterungen infolge des Cornonavirus SARS-Cov-2 vorgenommen.
In Brandenburg gibt es einen Erlass zur Umsetzung der E-Rechnung vom 15. April 2020, der eine Übergangslösung zur Weiterverarbeitung der E-Rechnung beinhaltet. Darüber hinaus wird auf den Bund und die EU-Kommission verwiesen.
In Berlin gibt es zwei Rundschreiben der SenWiEnBe.