Erhöhung des vergaberechtlichen Mindestentgelts ab dem 1. Januar 2021 von 10,68 Euro auf 10,85 Euro je Zeitstunde

 

Nach dem aktuell geltenden Brandenburgischen Vergabegesetz durfte seit Januar 2020 ein Auftrag der öffentlichen Hand nur an einen Bieter vergeben werden, der sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, seinen „für die Erfüllung der Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten“ ein Bruttoentgelt von mindestens 10,68 Euro zu zahlen. Das gilt für alle Vergaben ab 3.000 Euro.

Dieses Mindestentgelt wird nun zum 1. Januar 2021 auf zunächst 10,85 Euro erhöht, da es gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 BbgVergG ab 2021 jeweils um den Prozentsatz angehoben wird, um den sich der allgemeine Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes (MiLoG) erhöht.

https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgvergg#6

https://vergabe.brandenburg.de/brandenburgisches-vergabegesetz

Außerdem hat das Brandenburgische Kabinett am 15. Dezember 2020 grünes Licht für eine weitere Erhöhung des Vergabemindestentgeltes auf 13,00 Euro gegeben. Das Kabinett hat einer dafür erforderlichen Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes zugestimmt. Der Gesetzentwurf wird nun in den Landtag eingebracht. Sobald der Landtag der Änderung des geltenden Vergabegesetzes zugestimmt hat, wird die geplante Erhöhung des Mindestlohns auf 13,00 Euro zu dem dann definierten Zeitpunkt in Kraft treten.

https://mwae.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=979366