Neue EU-Schwellenwerte seit 01.01.2024
Die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren wurden von der EU-Kommission überprüft und zum 01.01.2024 erhöht.
EU- Schwellenwerte in Euro:
Ab 01.01.2024 | Bis 31.12.2023 | |
Bauleistungen | 5.538.000 | 5.382.000 |
Liefer- und Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber | 221.000 | 215.000 |
Konzessionen | 5.538.000 | 5.382.000 |
Liefer- und Dienstleistungen – Obere und oberste Bundesbehörden | 143.000 | 140.000 |
Liefer- und Dienstleistungen – Sektorenauftraggeber | 443.000 | 431.000 |
Liefer- und Dienstleistungen – Bereich Verteidigung und Sicherheit |
443.000 | 431.000 |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber | 750.000 * | 750.000 * |
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Sektorenauftraggeber | 1.000.000 * | 1.000.000 * |
* Eine Anpassung der Schwellenwerte für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgt nicht. Sie betragen unverändert EUR 750.000 für öffentliche Auftraggeber und EUR 1.000.000 für Sektorenauftraggeber.
Die neuen Werte wurden im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben (Verordnungen (EU) 2023/2495, 2023/2496, 2023/2497 und 2023/2510 vom 15.11.2023).
Die Überprüfung der EU-Schwellenwerte erfolgt auf Basis des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement – kurz GPA). Die Änderung alle zwei Jahre ist erforderlich, weil die Festlegung im GPA auf einer künstlich geschaffenen Währungseinheit beruht, den sogenannten Sonderziehungsrechten. Diese haben keinen festen Wechselkurs im Verhältnis zum Euro und werden entsprechend der Wechselkursschwankungen von der EU-Kommission im Zweijahresrhythmus neu berechnet.