Neue EU-Schwellenwerte (2020 – 2021) für EU-weite Vergabeverfahren
Nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) findet das Vergaberecht nur auf Aufträge Anwendung, deren Nettoauftragswert die EU-weit einheitlichen Schwellenwerte erreicht bzw. überschreitet. Alle zwei Jahre werden die EU-Schwellenwerte, die in den EU-Vergaberichtlinien festgelegt sind,… Weiter lesen