Vergaberecht in Brandenburg nicht überfrachten
Eine Einschätzung der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. nach der Landtagswahl 2019 Oberstes Ziel und damit Primärzweck des öffentlichen Vergaberechts ist es, Beschaffungsvorgänge öffentlicher Auftraggeber wirtschaftlich zu gestalten. Diese Wirtschaftlichkeit wird durch einen fairen, transparenten Wettbewerb von Unternehmen gewährleistet…. Weiter lesen