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UVgO in Kraft getreten

Seit dem 01.05.2018 gilt in Brandenburg die UVgO (mit einigen Einschränkungen) nur für den kommunalen Bereich! Gemeinden, Gemeindeverbände (wie Landkreise) und Ämter, die ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung führen, haben die UVgO danach verbindlich anzuwenden…. Weiter lesen