Elektronische Vergabe und UVgO ab Januar 2020
Im Oberschwellenbereich gilt bereits seit 18.Oktober 2018 die grundsätzliche Pflicht zur elektronischen Vergabe (eVergabe). Im Unterschwellenbereich sieht §38 Abs.3 UVgO die Einführung der elektronischen Vergabe zum 01.01.2020 vor. In Brandenburg gelten jedoch weiter die Spezialvorschriften des §30… Weiter lesen