Praxisrelevante Änderungen für kommunale Auftraggeber – befristet bis 31.12.2024
Durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung wurde § 30 KomHK – befristet bis zum 31.12.2024 – geändert. Der Bauleistungen betreffende § 30 Abs. 2 KomHKV wurde ebenso wie der für den Liefer- und… Weiter lesen