Neuer Ausschlussgrund im GWB: Unzulässige Interessenwahrnehmung – geänderte Formulare in Berlin
Quelle: cosinex Blog, URL: https://csx.de/eXYMZ Dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde ein zusätzlicher Ausschlussgrund hinzugefügt. Er berücksichtigt einen neuen Straftatbestand der unzulässigen Interessenwahrnehmung durch Mandatsträger, der am 18. Juni in Kraft trat. Hintergrund: Einflusshandel durch Mandatsträger Mit dem Gesetz… Weiter lesen