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Änderungen im Vergabegesetz Brandenburg

Vergabemindestentgelt auf 13,00 EUR und Anwendungsgrenze angehoben Mit Gesetz vom 13.04.2021 wurde das Brandenburgische Vergabegesetz geändert. Wichtigste neue Regelungen: Erhöhung des Vergabemindestentgeltes auf 13,00 EUR je Zeitstunde. Anwendbarkeit des Brandenburgischen Vergabegesetzes für Liefer- und Dienstleistungen ab 5.000 EUR… Weiter lesen