Erhöhung des vergaberechtlichen Mindestentgelts ab dem 1. Januar 2021 von 10,68 Euro auf 10,85 Euro je Zeitstunde
Nach dem aktuell geltenden Brandenburgischen Vergabegesetz durfte seit Januar 2020 ein Auftrag der öffentlichen Hand nur an einen Bieter vergeben werden, der sich gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, seinen „für die Erfüllung der Leistungen des Auftrags eingesetzten Beschäftigten“… Weiter lesen