Öffentliche Aufträge: Auftragsberatungsstelle unterstützt bei Markterkundung – Wirtschaftsministerium verweist auf Möglichkeit der Zubenennung durch Auftragsberatungsstelle
Mit Schreiben vom 27. Oktober 2014 informiert das Brandenburgische Wirtschaftsministerium die öffentlichen Auftraggeber im Land über die Möglichkeit, sich im Rahmen freihändiger Vergaben und beschränkter Ausschreibungen geeignete Unternehmen durch die Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V. zubenennen zu lassen. Die Zubenennung stellt für öffentliche Auftraggeber eine schnelle, unbürokratische und kostenfreie Möglichkeit der Marterkundung dar.
Wegen der insgesamt guten Auslastung der Unternehmen sowie infolge der gerade in den letzten Jahren deutlich gestiegenen bürokratischen Belastung der Vergabeverfahren ist die Zahl der Unternehmen, die sich überhaupt noch um öffentliche Aufträge bewürben, deutlich gesunken. Öffentliche Auftraggeber müssen sich daher vielfach bemühen, den Kreis von Unternehmen, die sie zur Abgabe eines Angebots auffordern könnten, zu erweitern. Hier hilft die vom Wirtschaftsministerium explizit empfohlene Zubenennung durch die Auftragsberatungsstelle.
Öffentliche Auftraggeber können sich über ein Formular auf der Website der Auftragsberatungsstelle mit ihren Anforderungen an die Auftragsberatungsstelle wenden und erhalten innerhalb kürzester Frist Auskunft über Unternehmen, die einschlägige Leistungen erbringen und grundsätzlich auch bereit sind, ein Angebot abzugeben. Unternehmen, die noch nicht gelistet sind, sollten sich mit der Auftragsberatungsstelle in Verbindung setzen – die Aufnahme in die Liste ist für Brandenburger Unternehmen kostenfrei!