Transparenzregister – Eintragungspflicht für alle Gesellschaften
Das Transparenzregister wurde in Deutschland am 27.06.2017 zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie eingeführt. Als registerführende Stelle wurde die Bundesanzeiger Verlag GmbH vom Bundesministerium der Finanzen beliehen. Zweck des Transparenzregisters ist die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Am 01.08.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz Geldwäsche in Kraft getreten. Ein Kernstück dieses Gesetzes ist die grundlegende Neuausrichtung des Transparenzregisters, welches von einem Auffangregister zu einem Vollregister umgestaltet wird.
Das bedeutet für Unternehmen eine aktive Verpflichtung, Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen.
Anzugeben sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort, Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses des wirtschaftlich Berechtigten sowie Staatsangehörigkeit.
Diese Verpflichtung gilt auch, wenn sich die vom Transparenzregister geforderten Angaben bereits aus anderen elektronisch abrufbaren Registern (wie Handels-, Genossenschafts-, Partnerschaftsregister) ergeben. Denn eine bislang geltende Mitteilungsfiktion, die eine erhebliche Erleichterung für die Betroffenen dargestellt hatte, entfällt.
Es gelten Übergangsfristen: Für AG, SE und KGaA bis zum 31.03.2022 und für GmbH, Genossenschaften und Partnerschaften bis zum 30.06.2022. In allen anderen Fällen muss eine Mitteilung spätestens bis zum 31.12.2022 erfolgen.
Bei Verstößen gegen die Transparenzpflichten drohen drastische Geldbußen von 100.000,- Euro bis zu 5 Millionen Euro.
Die Bundesanzeiger Verlag GmbH bietet kostenfreie Webinare zu dem Thema an.
Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Webseiten Ihrer zuständigen Wirtschaftskammer und hier.
IHK Cottbus:
Transparenzregister – IHK Cottbus
HWK Frankfurt (Oder):
Transparenzregister und Meldepflicht | HWK-FF.DE
IHK Ostbrandenburg:
Transparenzregister – IHK Ostbrandenburg (ihk-ostbrandenburg.de)
HWK Potsdam:
Mitteilungspflicht – Handwerkskammer Potsdam (hwk-potsdam.de)
IHK Potsdam:
Eintragungspflicht und höhere Gebühren – IHK Potsdam (ihk-potsdam.de)